Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31012
BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B (https://dejure.org/2007,31012)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B (https://dejure.org/2007,31012)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - B 13/4 R 381/06 B (https://dejure.org/2007,31012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Klärungsfähig ist nämlich allein eine Rechtsfrage, die für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; BFHE 105, 335, 336).

    Dies erfordert, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung und damit insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei Juris; Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B).
  • BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei Juris; Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und 53 und § 160a Nr. 31; BVerwG Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11; BFHE 96, 41, 44).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Es ist auch nicht Sache des Revisionsgerichts, sich aus Anlagen zur Beschwerdebegründung (LSG-Beschluss; Lebenslauf; Berufungsschrift) dasjenige Vorbringen herauszusuchen, das für ihre Begründung geeignet sein könnte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; Beschluss vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei Juris; Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B).
  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Klärungsfähig ist nämlich allein eine Rechtsfrage, die für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; BFHE 105, 335, 336).
  • BSG, 03.11.1999 - B 7 AL 152/99 B

    Mindestvoraussetzungen für Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei Juris; Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B).
  • BSG, 08.06.2001 - B 12 KR 8/01 B

    Formerfordernisse für die Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B
    Es ist auch nicht Sache des Revisionsgerichts, sich aus Anlagen zur Beschwerdebegründung (LSG-Beschluss; Lebenslauf; Berufungsschrift) dasjenige Vorbringen herauszusuchen, das für ihre Begründung geeignet sein könnte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; Beschluss vom 8.6.2001 - B 12 KR 8/01 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (s nur Senatsbeschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 393/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil herauszusuchen (BSG vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8 mwN).

    Auch hier gilt, dass es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil oder hier sogar den Akten herauszusuchen (BSG vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8 mwN).

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 3/20 B

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

    Ebenso wenig stellt der Kläger zumindest in gedrängter Form dar, welche Feststellungen das LSG hinsichtlich der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung der sog Drei-Fünftel-Belegung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI getroffen hat, vor allem zu den vom Kläger vor dem angenommenen Leistungsfall zurückgelegten Pflichtbeitragszeiten sowie zu etwaigen sog Aufschubzeiten iS von § 43 Abs. 4 SGB VI. Die Wiedergabe des der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts ist jedoch Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, weil es dem Revisionsgericht andernfalls unmöglich ist, sich - wie erforderlich - ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Vortrags des Beschwerdeführers ein Bild über den Streitgegenstand und rechtliche wie tatsächliche Streitpunkte zu machen (BSG Beschluss vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B - juris RdNr 7 ff; BSG Beschluss vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - juris RdNr 7).

    Gerade der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verlangt die Wiedergabe des streiterheblichen Sachverhalts, weil insbesondere die Klärungsfähigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage ohne Umschreibung des Streitgegenstands und des Sachverhalts nicht beurteilt werden kann (BSG Beschluss vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B - juris RdNr 10 f mwN; BSG Beschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - juris RdNr 8) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht